Apostillierte Übersetzungen aus Nürnberg und Fürth
Übersetzung mit Apostille in Nürnberg und Fürth: So klappt’s international
Wer deutsche Urkunden im Ausland nutzen möchte, muss sich nicht nur um die beglaubigte Urkundenübersetzung in verschiedene Sprachen kümmern – schnell stößt man auf Begriffe wie Apostille oder Apostillierung. Gerade für Kundinnen und Kunden, die zum ersten Mal mit internationalen Dokumenten zu tun haben, kann das verwirrend sein. Als erfahrenes Nürnberger Übersetzungsbüro begleitet Sie L&K Übersetzungen durch den Prozess der Apostillierung und sorgt dafür, dass Ihre Dokumente international anerkannt werden.
Beglaubigte Übersetzung oder Apostille – wo liegt der Unterschied?
Hier lauert eine häufige Fehlerquelle: Eine Beglaubigung und eine Apostille sind nicht dasselbe. Während ein Übersetzer seine Übersetzung beglaubigt, indem er mit seiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt, bescheinigt die Apostille lediglich die Echtheit dieser Unterschrift. Wichtig zu wissen: Der Inhalt der Übersetzung wird dabei nicht geprüft. Auch gilt die Apostille nur für die beglaubigte Übersetzung und nicht für das Originaldokument.
Apostillierung von Übersetzungen in der Praxis beim Nürnberger Übersetzungsbüro
Wollen Sie Dokumente im Ausland verwenden, sollten Sie sich erkundigen, ob zusätzlich zur beglaubigten Urkundenübersetzung auch eine Apostille (auf die Originaldokumente und/oder die Übersetzung) benötigt wird. Für eine effektive Zusammenarbeit mit Ihrem Übersetzungsbüro in Nürnberg & Fürth teilen Sie unseren Übersetzern von L&K Übersetzungen am besten mit, in welchem Land die beglaubigte Urkundenübersetzung verwendet werden soll. Wir wissen genau, welche Anforderungen die jeweiligen Länder stellen und können Sie dementsprechend beraten.
Sollte eine Apostille notwendig sein, so wird diese auf die beglaubigte Übersetzung ausgestellt. In Bayern sind für die Apostillierung in der Regel die Landgerichte zuständig, bei denen der Übersetzer, dessen Übersetzung apostilliert werden soll, beeidigt ist. Die Apostille bestätigt dann, dass der Übersetzer tatsächlich offiziell bestellt wurde und seine Unterschrift echt ist.
L&K Übersetzungen unterstützt Sie bei der Apostillierung
Als erfahrenes Übersetzungsbüro berät Sie L&K Übersetzungen individuell: Reicht eine beglaubigte Übersetzung aus? Wird zusätzlich eine Apostille benötigt? Muss auch das Originaldokument apostilliert werden? Wir kümmern uns nicht nur um die professionelle Übersetzung, sondern auf Wunsch auch um die Organisation der Apostillierung.
Sie haben Dokumente, die Sie im Ausland verwenden möchten? Finden Sie hier heraus, wie Sie Ihre Dokumente für beglaubigte Übersetzungen in Nürnberg/Fürth vorbereiten, und kontaktieren Sie uns!
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