Beglaubigt oder beeidigt? Darauf müssen Sie bei einer Übersetzung achten

Beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer in Nürnberg

Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wann ist sie erforderlich?

Immer dann, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer offiziellen Stelle vorgelegt wird, ist in Deutschland eine beglaubigte Urkundenübersetzung erforderlich. Dazu zählen unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Führungszeugnisse oder Scheidungsurteile. Manchmal wird auch die beglaubigte Übersetzung von Verträgen benötigt, und auch juristische Übersetzungen von rechtlichen Dokumenten müssen beglaubigt werden.

Da Deutsch die einzige Amtssprache ist, müssen ausländische Dokumente in anderen Sprachen für Behörden in Nürnberg, etwa beim Standesamt oder einer Universität, vollständig und korrekt ins Deutsche übersetzt werden. Die beeidigten Übersetzer unseres Nürnberger Übersetzungsbüros stellen dabei sicher, dass Ihre Übersetzung juristisch einwandfrei und in Bayern anerkannt ist.

Beglaubigte Übersetzung – was bedeutet das in Nürnberg?

Wer eine Übersetzung bei einer Behörde benötigt, kann von der Vielzahl an neuen Bezeichnungen überfordert und verwirrt sein. Muss die Übersetzung „beeidigt“ sein? Oder der Übersetzer? Und reicht nicht auch eine einfache Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer eine Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk, der bestätigt, dass der Inhalt vollständig und korrekt übertragen wurde. Diese Beglaubigung darf ausschließlich durch einen beeidigten Übersetzer erfolgen. Das sind Übersetzer, die bei einem Landgericht – z. B. beim Landgericht Nürnberg-Fürth - offiziell beeidigt wurden.

Verbreitete Missverständnisse rund um „beglaubigt“ und „beeidigt“

Der häufigste Irrtum: Viele sprechen von einer „beeidigten Übersetzung“. Diese gibt es rechtlich nicht. Beeidigt wird der Übersetzer, nicht die Übersetzung. Benötigt wird also ein beeidigter Übersetzer, der eine beglaubigte Übersetzung anfertigt.

Ebenso falsch sind die Schreibweisen „begläubigt“ oder „begleubigt“. Komplizierter wird es bei den Bezeichnungen „vereidigt“ und „ermächtigt“. Beides meint einen Übersetzer, der beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf. In Bayern ist jedoch die Bezeichnung „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“ üblich. Will man also in Bayern eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben, sucht man am besten nach einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer.

Übrigens: Falls Sie versehentlich eine einfache Übersetzung ohne Beglaubigung in Auftrag gegeben haben, die nun von den Ämtern abgelehnt wird, denken Sie vielleicht, dass Sie die Übersetzung einfach bei einem beeidigten Übersetzer beglaubigen lassen können. Jedoch werden Sie damit in den seltensten Fällen Erfolg haben. Vielen Übersetzern verbietet es ihre Professionalität und Integrität, eine fremde Übersetzung zu beglaubigen. Sparen Sie sich also Zeit, Kosten und Nerven und beauftragen Sie von Anfang an ein professionelles Übersetzungsbüro, das beeidigte Übersetzer einsetzt.

Gehen Sie auf Nummer sicher und beauftragen Sie einen Profi mit der beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente. Unser erfahrenes Team aus beeidigten Übersetzern von L&K Übersetzungen in Nürnberg sorgt dafür, dass Ihre beglaubigte Übersetzung rechtssicher, anerkannt und ohne Umwege akzeptiert wird, und steht Ihnen auch für Dolmetschen zur Verfügung.

 

Bild: Mikhail Nilov, pexels.com

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